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Datum/Zeit
Date(s) - Mittwoch, 28. Februar 2018
16:00 Uhr - 17:30 Uhr

Veranstaltungsort
HUlabor

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Dank des großzügigen Sponsorings der VBW-Stiftung und der Sparkasse Bochum kann der Hustadtbeirat auch nach Auslauf der städtebaulichen Förderung in 2018 über den Verfügungsfonds entscheiden.

Mit dem Verfügungsfonds stehen Gelder bereit, um Aktivitäten und Projekte in der Hustadt zu finanzieren, die die Quartiersentwicklung unterstützen und Bewohnerinnen und Bewohnern der Bochumer Hustadt zu Gute kommen. Die Vergabe der Mittel erfolgt über den Hustadtbeirat, der die Jury des Fonds bildet. Durch ein bürgernahes Antragsverfahren wird jedem Hustädter die Möglichkeit geboten, seine Projektidee für die Hustadt zu finanzieren und umzusetzen – ganz gleich ob als Einzelperson, Nachbarschaftsgemeinschaft oder Einrichtung. Der Verfügungsfonds schafft aktive Mitgestaltung des eigenen Wohn- und Lebensumfelds.

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VF2


WAS… wird gefördert?

Gefördert werden Projekte die inhaltlichen Bezug zur Hustadt besitzen und von denen die Bewohnerschaft profitiert. Die Projekte sollten insbesondere folgenden Kriterien entsprechen:

  • gemeinschaftliche und nachbarschaftliche Aktivitäten fördern
  • das Zusammenleben unterschiedlicher sozialer Gruppen fördern. D.h. die Entwicklung eines Miteinanders im Sinne der Integration von verschiedenen Bevölkerungsgruppen in die Stadtteilgemeinschaft
  • Kinder und/oder Jugendliche zur Zielgruppe haben
  • von Eigeninitiative, Selbstverantwortung und Selbsthilfe geprägt sind
  • von einer bürgerschaftlich engagierten Gruppe von Stadtteilbewohnern, einer 
Bürgerinitiative oder einem Verein getragen werden.


WER… kann eine Förderung beantragen?
Anträge stellen können grundsätzlich alle Bewohner und Bewohnergruppen, Initiativen, Vereine, Einrichtungen und Verbände, aber auch Menschen, die im Quartier ihrem Beruf nachgehen oder hier ihre Freizeit verbringen und sich im Sinne der Fördergrundsätze und -ziele im Stadtteil engagieren.


WIE… ist der Verfahrensablauf?
Das Quartiersmanagement berät in allen Fragen des Föderprogramms und ist bei der Antragstellung behilflich. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Ablauf der Beantragung können über das Quartiersmanagement bezogen oder auf dieser Seite unter Downloads abgerufen werden. Die Anträge können im Quartiersmanagement eingereicht werden.

Über die Bewilligung der Anträge entscheidet eine Jury, die mit Akteuren aus dem Quartier besetzt ist. Die Jury tagt 2 mal jährlich. Die Termine werden u.a. im Veranstaltungskalender bekanntgegeben.


Downloads

Antrag-Verfuegungsfonds_Leerformular_HUkultur

Evaluationsbogen_leer_HUkultur

Stundenliste_Vfonds_leer_HUkultur